Volkstrauertag

Sehr geehrte Leser,

wir können das Verhalten von Bürgermeister Oeldorf nicht mehr nachvollziehen. Bei seiner Rede zum Volkstrauertag sprach er von Toleranz und gegenseitigem Respekt.

Allerdings hat er vor seiner Rede genau das Gegenteil getan.

Es war ihm unheimlich wichtig unseren Trauerkranz, den wir am Morgen in einer kleinen Gedenkveranstaltung am Kriegerdenkmal niedergelegt hatten, zu entfernen.

Wir hatten ihn gebeten, dies nicht zu tun, aber er ließ sich einfach nicht davon abbringen.

Die meisten der Anwesenden haben wohl auch nicht gewusst, wozu die Entfernung des Kranzes gut sein soll.

Unterstützer hatte er bis auf zwei Klatscher keine.

Irgendwie gewinnt man den Eindruck, dass Herr Oeldorf in Schriesheim einen „Kampf gegen Rechts“ führt, also gegen ganz normale Bürger, ohne selbst wirklich dahinter zu stehen.

Wir können Herrn Oeldorf nur dazu aufrufen, diesen Kampf gegen die eigenen Bürger zu beenden.

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Mitteilungsblatt, nächster Akt!

Sehr geehrte Leser,

schon des Öfteren war das Mitteilungsblatt Gegenstand einer Gemeinderatssitzung.

Zum Ende der Amtszeit von Herrn Höfer wollte dieser die Richtlinien im Hauruckverfahren ändern.

Anlass war ein Artikel unseres Vereines, mit dessen Inhalt Herr Höfer nicht umgehen konnte.

Er strebte eine massive Verschärfung an. Es sollten Artikel untersagt werden, die zur Meinungsbildung beitragen und keinen Bezug zu Schriesheim aufweisen.

Die Parteien, Vereine und Kirchen fühlten sich offensichtlich überrumpelt und folgerichtig wurde dem Antrag von Herrn Höfer nicht entsprochen, sondern die Angelegenheit vertagt.

Der nächste Versuch einer massiven Veränderung fand auf Anlass von Herrn Oeldorf in diesem Frühjahr statt.

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Zum 9. November

Am 9. November 1938 ereignete sich in Deutschland die sogenannte Reichskristallnacht, die allgemein als Auftakt für die danach folgende Vertreibung und Vernichtung von Juden in Deutschland gesehen wird.

Es ist richtig, an dieses Ereignis zu erinnern, damit es sich nie wiederholen möge.

Von daher könnte man die Initiative der Parteien und Kirchen „Gemeinsam für Demokratie“ grundsätzlich nur begrüßen.

Allerdings haben die Äußerungen der Beteiligen im Vorfeld und die Veranstaltung am 9. November klar gezeigt, dass hier das Gedenken politisch missbraucht wird, um vor allem einen politischen Mitbewerber, die AfD, zu diskreditieren.
Zum einen wurde diese, wie auch andere politischen Kräfte in Schriesheim, im Vorfeld erst gar nicht gefragt ob sie sich beteiligen wollen.
Somit bleibt der schale Beigeschmack der Ausgrenzung. Mit Ausgrenzung hat aber die Verfolgung der Juden erst ihren Anfang genommen.

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Wenn der Bürger unbequem wird?

Sehr geehrte Bürger,

die Präsentation und Verbreitung differierender Meinungen, Analysen und politischer Ansichten ist für die eigene Meinungsbildung unerlässlich. Dazu gehört auch die Kritik an Institutionen, Regierungen und politischen Personen, da deren Handeln und Entscheidungen unser Leben, unsere Existenz und unsere Grundrechte betreffen, indem diese Gesetze formulieren und verabschieden (Legislative). Zur Wahrung der sogenannten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat wurde dies im Grundgesetz als Recht auf Meinungsfreiheit formuliert (s.a. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html).

Der Schutz dieses Abwehrrechts ist eine staatstragende Aufgabe, die durch den Gesetzgeber und die Exekutive und Legislative geschützt werden müssen. Daher erschrickt einen die Absicht des Innenministeriums zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes. Die eigentliche Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist die Informationsgewinnung (Inlandsgeheimdienst) verfassungsfeindlicher Bestrebungen ohne öffentliche und politische Einflussnahme. Geplant ist, dem BfV in Zukunft zu ermöglichen, das Umfeld einer Person mit vermeintlich extremer Meinung, ohne dass diese eine Gesetzesübertretung begangen hat, vor ebendieser Person zu warnen. Dies soll der vermeintlichen „Deradikalisierung“ dienen.

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Konflikte, die auch uns betreffen

Sehr geehrte Bürger,
 

nach dem Unglück des Ukrainekrieges, mit mittlerweile mehr als ½ Million Opfern, (s. a. https://www.deutschlandfunk.de/laut-us-schaetzung-rund-500-000-tote-oder-verletzte-soldaten-im-ukraine-krieg-100.html) sind wir mit einem weiteren Kriegsgeschehen konfrontiert. Die schwelende Auseinandersetzung zwischen der Hamas (dt. „Begeisterung“ oder auch „Bewegung des islamischen Widerstandes“) und dem Staat Israel hat erneut tödliche Gewalt erzeugt. Nach Gründung 1988 als Ableger der palästinensischen Muslimbruderschaft (s. a. https://www.im.nrw/sites/default/files/documents/2017-11/jb2014_nrw_hamas.pdf) wurde die Hamas-Charta verabschiedet. Wesentliches Ziel ist demnach die Auslöschung Israels und die Bekämpfung des Welt-Zionismus (s. a. https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/Die%20radikalislamische%20Terrororganisation%20Hamas.pdf). 

In dieser Charta wir auf einen Ausspruch des Propheten Bezug genommen: „Die (letzte) Stunde (der Tag des Jüngsten Gerichts) wird nicht kommen, bevor die Muslime die Juden bekämpfen. Und die Muslime werden sie töten, bis sich die Juden hinter Steinen und Bäumen verstecken. Doch die Bäume und Steine werden sprechen: ‚Oh Muslim, oh Diener Allahs, hier ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt. Komm und töte ihn! Nur der Gharkad-Baum wird dies nicht tun, denn er ist ein Baum der Juden.‘“ 

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Den Zehntkeller für alle Vereine und Parteien zugänglich machen!

Michendorf, eine brandenburgische Kleinstadt vor den Toren Potsdams. Ende September wurde vom dortigen Stadtrat ein noch weitreichender Beschluss gefällt als vor drei Jahren in Schriesheim: Die AfD darf in städtischen Sälen keine Veranstaltungen mehr durchführen. Während die Schriesheimer „Zivilgesellschaft“ damals diesen Beschluss in ihrem antifaschistischen Eifer frenetisch bejubelt hat, sind unsere Landsleute in den neuen Bundesländern über das Michendorfer AfD-Saalverbot erbost. So erbost, dass am vergangenen Montag nach Angaben des RBB[1] über einhundert Personen vor dem Michendorfer Gemeindezentrum gegen den Ausschluss der AfD von kommunalen Räumlichkeiten demonstrierten, während nur dreißig Personen zeitgleich ihre Zustimmung zum Beschluss kundtaten.

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Unsere Antwort auf eine Leserzuschrift

Sehr geehrte Bürger,

vor einigen Wochen haben wir über die Morde von illegalen Zuwanderern geschrieben.

Daraufhin haben wir folgende Zuschrift erhalten, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen und die auch an den Gemeinderat gerichtet war.
Untenstehend finden Sie unsere Antwort darauf.

„Grüß Gott, Herr Kröber,

mit Interesse habe ich Ihren Artikel im Gemeindeblatt Schriesheim vom 20. September gelesen. Mir fiel auf, daß Sie sehr ausführlich über Morde und Vergewaltigungen durch in Deutschland lebende Ausländer in den letzten sechs Jahren berichten, nicht aber über zahlreiche ähnliche Verbrechen von deutschen Staatsbürgern an deutschen und ausländischen Mitbürgern. Ich nehme an, daß das von Ihnen beabsichtigt war.

Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, erübrigt sich eine Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichem Gruß“

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Die Enteignung ist geplant–die EU ist das Vehikel!

Sehr geehrte Bürger,

die geplante offensichtliche Überlastung der Bürger, begründet mit der substanzlosen Theorie einer angeblichen der Klimakrise hervorgerufen durch Naturgase, wird verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich dazu eine Selbstverpflichtung auferlegt. Bis 2030 soll die Emission von sog. „Treibhausgasen“ um 55 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden. Ab 2055 ist eine sog. „Klimaneutralität“ zu erreichen. Das Programm nennt sich „Fitfür55“ und wird auch als „Europäischer green deal“ bezeichnet (s.a. https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/energieeinsparrecht/epbd/). Für Gebäude in der EU soll zum Erreichen dieser Zahlen die Gebäuderichtlinie EPBD (energy performance of buildings directive) geändert werden, um eine thermische Gebäudesanierung auf Kosten der Eigentümer zwingend vorzuschreiben (s.a. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0802&from=DE).

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Die „Toleranten“ und die Brandmauer

Sehr geehrte Bürger,
Deutschland hat massive Probleme. Die höchsten Energiepreise der Welt, durch die sogenannte Energiewende.
Verlust der Heimat, immense Kosten und ein dadurch bedingtes Ansteigen der Gewaltkriminalität durch die illegale Massenmigration.
Eine Rezession und abwandernder Betrieb durch eine katastrophale Wirtschaftspolitik.

Ein seit Jahrzehnten absackendes Bildungsniveau.

Die Liste ist bei weitem nicht vollständig, aus Platzgründen sollen die aufgeführten Punkte fürs Erste genügen.

All diese Probleme wurden von den Parteien herbeigeführt, die seit Jahrzehnten in den Regierungen im Bund und in den Ländern verantwortlich sind:

Grüne, SPD, CDU/CSU, FDP und die umbenannte SED.

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Hinweisgeberschutzgesetz – oder: wie spalte ich eine Gesellschaft?

Sehr geehrte Bürger,

am 02.06.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Gesetzblatt veröffentlicht und ist damit wirksam (s.a. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO). Dies war notwendig, um die Whistleblower-Richtlinie [EU] 19/1937 der Europäischen Union umzusetzen. Also erneut eine Gesetzesvorgabe der EU, die in deutsches Recht gegossen wurde. Aber was ist der Inhalt dieses Gesetzes bzw. was soll damit geregelt werden und was ist die Kritik daran?

Eine zentrale Regelung des Gesetzes ist die Einrichtung einer betriebsinternen Meldestelle bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, noch im Jahr 2023. Diese muss aus hierfür qualifizierten Mitarbeitern bestehen. Was soll nun gemeldet werden? Dazu gibt das Gesetz in § 2 Abs. 3. HinSchG genaue Angaben. Meldefähig werden zunächst alle Verstöße gegen deutsches Strafrecht, insbes. strafbare Formen der Korruption und Betrügereien. Außerdem solche gegen Bußgeldvorschriften, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Schließlich sind auch sonstige Vorschriften aus bestimmten Rechtsbereichen deutschen und EU-Rechts erfasst, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, oder aber Vorgaben zur Produktsicherheit. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden seit der Einigung im Vermittlungsausschuss erfasst, auch, wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Das beinhaltet z.B. auch schon die bloße Kritik am Regierungshandeln. 

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