Die Remigration – erklärt von einem Experten (Teil 4)

Sehr geehrte Bürger,
dies ist Teil 4 der Reihe Remigration des Autors Martin Sellner.
Remigration wird mittlerweile bundesweit diskutiert. Das ist mit ein Verdienst des Verfassers dieses Artikels, der in Abschnitten präsentiert wird. Fahren wir fort:

Auch die viel kritisierte Problematisierung nicht assimilierter Staatsbürger darf kein Tabu sein. Immer mache ich hier aber deutlich, dass es keine Staatsbürger zweiter Klasse gibt und selbstverständlich nur illegale Ausländer abgeschoben werden.

Remigration sieht hier vor, durch die Einforderung einer Leitkultur und Beitrag zum Gemeinwohl einen kulturellen wirtschaftlichen Druck auszuüben, der jedoch alle
Staatsbürger gleichermaßen betrifft. Für nicht assimilierte Parallelgesellschaften, die auf Kosten der Mehrheit leben, sich nicht mit dem Land identifizieren und radikale,
gesellschaftsfeindliche Ideologien verbreiten, wird das neue Klima jedoch unbequem. In Dänemark macht das die Sozialdemokratie mit ihren innovativen „Ghettogesetzen“ vor. Hand in Hand damit entstehen freiwillige Rückkehrprogramme, die jenen, die sich nicht einfügen können oder wollen, die Reise in das Land ihres Herzens anbietet. Bereits eine Umkehrung der „Push & Pull Faktoren“, wird zu großen, freiwilligen Wanderungsbewegungen führen. Am Ende sollen nur so viele kommen und bleiben, die unserem Land wirklich helfen und die eine innere Verbindung zu Volk und Kultur aufbauen.

2. Remigration ist rassistisch & verstößt gegen das Grundgesetz.

Auch das ist ein Strohmann, der auf die Potsdamlüge zurückgeht. Eine seriöse Remigrationspolitik geht nur gesetzeskonform und rechtsstaatlich vor. Grenzen zu schützen, Illegale an der Einreise zu hindern und abzuschieben, ist meist nur die Umsetzung geltenden Rechts. Nichtstaatsbürger können Staatsbürgern vom Wahlrecht bis zu Sozialleistungen gar nicht gleichgestellt werden, da das eine ungerechte Benachteiligung der Deutschen darstellen würde. Das Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht kann dazu selbstverständlich auch im Rahmen des Grundgesetzes reformiert werden. Nichts anders tun linke Parteien seit Jahrzehnten zum Nachteil der Einheimischen. Dass Ausbürgerungen theoretisch möglich sind, bewiesen uns nicht zuletzt zahlreiche Politiker der Altparteien, die nach Hamas-Demonstrationen und Clankonflikten pauschale Massenabschiebungen forderten. Das Grundgesetz zwingt die Deutschen nicht zur Selbstabschaffung. Es kennt, etwa am Beispiel der Volksdeutschen, einen ethnischen Volksbegriff. Es war als demokratische Grundnorm für das Deutsche Volk und nicht als „Verkehrsregel“ für eine
internationale Durchzugszone gedacht. 
Fortsetzung folgt.

Thomas Kröber Bearbeiten