Sehr geehrte Bürger,
die freie Meinungsäußerung hat in unserer Demokratie einen so hohen Stellenwert, dass es ohne sie keine Demokratie gibt. Daher wurde sie in dieser Rubrik bereits mehrfach genannt. Die Garantie und der Schutz dieses Grundrechtes findet sich im Grundgesetz wieder.
Dabei müssen auch Meinungen möglich sein, die nicht der allgemeinen Überzeugung entsprechen, und es darf keine Meinung zensiert werden. Eine Zensur darf weder direkt noch als Umgehungstatbestand erfolgen. Genau einen solchen Umgehungstatbestand stellt eine neue EU Verordnung dar, die am 05.07.2022 verabschiedet wurde (Digital Service Act DAS).
Damit können über eine Beschwerdestelle Inhalte auf einer Internetplattform gemeldet und anschließend ohne Gerichtsentscheidung gelöscht werden. Die Strafen für eine Nichtlöschung können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes sein!
Es ist zu erwarten, dass aus Vorsicht eher zu viel als zu wenig gelöscht wird. Selbst die Möglichkeit der Löschung legaler Inhalte ist nach offizieller Feststellung möglich.
Die an Zensur interessierten Kreise sprechen dabei gerne von politischer oder gesundheitsbezogener Desinformation sowie schädlichen Inhalten. Die Begriffe Desinformation bzw. schädlich werden dabei nicht weiter präzisiert, so dass damit der Zensur der Weg geebnet wird.
Denken wir an Krisen, wie zum Beispiel die sogenannte Corona-Pandemie. Informationen, die zu Beginn von offiziellen als falsch bezeichnet wurden, haben sich im Nachhinein als Tatschen herausgestellt (Impfpflichtabsicht, DNA-Verunreinigung der mRNA-Stoffe, fehlende Wirksamkeit von Lockdowns und Ausgangssperren). Mit dem Durch die neue EU-Verordnung (DAS) können diese wichtige Informationen zukünftig in einem einfachen Verfahren gelöscht und ggf. sogar die entsprechende Webseite geschlossen werden. Dies bedroht unsere Meinungsfreiheit und unseren demokratischen Umgang miteinander. Auch in Schriesheim. Sollten Sie mit diesen Planungen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies Ihren Abgeordneten im EU-Parlament, im Bundestag und in den Landtagen mit. Das ist Ihr gutes Recht.
Thomas Kröber