Sehr geehrte Bürger,
neben der absehbaren finanziellen Folgen (Teuerung) durch die Grundsteuerreform, der übermäßig steigenden Energiepreise – Kernkraftstrom wird teuer importiert, direkte Lieferung günstiger russischer Energieträger wird boykottiert, jedoch indirekt teuer importiert z.B. LNG –, der Deindustrialisierung unseres Landes durch die Industrieabwanderung, z.B. beabsichtigt BASF Deutschland zu verlassen und auch die Automobilindustrie plant die Produktion ins Ausland zu verlagern, sowie der Verschlechterung des Bildungsstandes der Schüler (s.a. PISA-Studie) und anderen Problemlawinen, die sich bereits bewegen (z.B. Inflation, Heizungszwang), geht die Kostentreiberei für den normalen Bürger durch die politischen Verantwortlichen ohne Hemmungen weiter.
Die bereits eingetretene Überforderung vieler Bürger ist für die Regierung kein Anlass Entscheidungen zu überdenken oder zurückzunehmen. Die Ideologie der vorgeblichen Erdenrettung durch eine Reduktion der humanen CO2-Emmisionen steht über allen Interessen und wird ohne Rücksicht auf weitere Schäden durchgeführt. So präsentiert sich das aktuelle Regierungshandeln, die uns in diese Situation zwingt. Erstaunlich ist dabei, dass es keinerlei wissenschaftlichen Nachweis für diese CO2-Theorie gibt, und keine unabhängigen Konferenzen hierzu veranstaltet werden, die alle Meinungen gleichwertig zur Diskussion stellen (s.a. https://www.welt.de/debatte/kommentare/article13466483/Die-CO2-Theorie-ist-nur-geniale-Propaganda.html).
Eine bisher wenig bekannte Belastung zur „Erdenrettung vor dem Hitzetod“ war die Einführung der CO2-Besteuerung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz, die seit 2021 anfällt (s.a. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/co2-preis-kohle-abfallbrennstoffe-2061622; https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004861.pdf).
Grundlage dafür ist eine erneuerte EU-Richtlinie, welche eine stufenweise Reduktion des Emissionsbudgets der EU-Staaten fordert. Die EU-Entscheidungen entstehen im Wesentlichen durch nationale Forderungen, mit der Absicht, dies als unabwendbare Entscheidung der EU darzustellen, gegen die nichts getan werden könne. Dies ist an sich unwahr, da es das Instrument der Subsidiaritätsrüge vor einer Gesetzgebung und der Subsidiaritätsklage danach gibt – das nur nebenbei.
Die CO2-Besteuerung für fossile Brennstoffe oder Fernwärme fällt seit 2021 an und betrug zu Beginn 25 Euro/Tonne CO2. Es ist eine Erhöhung in jährlichen Schritten geplant mit z.B. 55–65 Euro/Tonne CO2 im Jahr 2026. Die Kosten der Jahre 2021 und 2022 wurden vom Mieter, also dem Verbraucher, getragen. Ab dem Abrechnungsjahr 2023 ist eine Aufteilung der CO2-Besteuerungskosten zwischen Vermieter und Mieter geregelt.
Dazu wurde ein 10-Stufen-Modell eingeführt, das den CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugrunde legt. Abhängig von der Einteilung der Immobilie in das Stufenmodell fällt die Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter unterschiedlich aus. Von 5 % bis 100 % Anteil des Mieters an der CO2-Steuer ist möglich. Die Einstufung der Gebäude erfolgt z.B. durch die Abrechnungsdienstleister. Die Informationen über den CO2-Ausstoß wird auf der Jahresabrechnung des Versorgers ausgewiesen. Bei den meisten Gebäuden wird eine 50:50-Aufteilung erwartet. Die prognostizierten Kosten sind abhängig vom Brennstoff und werden zu Beginn mit ca. 150 Euro/Jahr erwartet. Da die CO2-Besteuerung geplant ansteigt, werden die Kosten steigen (s.a. https://gas.info/energie-gas/erdgas/vorteile-erdgas/co2-preis). Das zur technischen Umsetzung der neuen Besteuerung.
Damit ist eine neue Preisschraube installiert, mit der über Erhöhung der CO2-Besteuerung eine direkte Kostensteigerung des Heizens und der Warmwasserbereitung erfolgen wird; damit ist leider zu rechnen.
Es gibt eine Möglichkeit diese neue Kostensteigerung für unser Wohnen mit der Begründung der unbewiesenen „Erdenrettung“ zu beenden. Machen Sie sich Gedanken über die Zukunft und Interessen von sich und ihrer Familie mit Einholung von belegbaren Informationen. Diskutieren Sie mit Nachbarn und Fachleuten ohne Scheuklappen und ideologischer Voreingenommenheit. Gehen Sie auf Vorträge und Veranstaltungen auch von angeblichen „Leugnern“ oder „Quertreibern“.
Informieren Sie sich in sozialen Medien über die Faktenlage und deren Interpretation bei verschiedenen Meinungsträgern. Das ist im wahren Sinne ein demokratisches Vorgehen und wird Ihnen sicher eine gefestigte Entscheidungsgrundlage und einen erweiterten Meinungshorizont geben. Dann sind Sie in der Lage Abgeordneten Ihre Meinung fundiert mitzuteilen. Bei genügendem Widerstand wird eine politische Reaktion erfolgen.
Thomas Kröber
demokratiekulturverein@gmail.com
dkv-schriesheim.de
„Einigkeit und Recht und Freiheit“