Beobachtung der Grünen nicht ausgeschlossen

Sehr geehrte Leser,

wie aus einer Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württembergs hervorgeht, kann eine Beobachtung der Grünen in Baden-Württemberg durch den Landesverfassungsschutz in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

So darf man die entsprechende Antwort auf eine Anfrage (Drucksache 17/3294) an die Landesregierung, von einer in Schriesheim ansässigen Landtagsabgeordneten, interpretieren.

Die Anfrage bezog sich ursprünglich auf Vereine, welche in der Wahrnehmung der Antragstellerin „AfD-nah“ sein sollen.

Da diese Vereine fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, fiel die Antwort von Innenminister Strobl naturgemäß folgendermaßen aus:

„Keiner der in der Berichterstellung angeführten Vereine ist Gegenstand der Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.“

Weiter folgt eine selbstverständliche Aussage:

„Unabhängig davon prüft der Verfassungsschutz anlassbezogen und in regelmäßigen Abständen, ob bezüglich Organisationen aus Baden-Württemberg tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vorliegen.“

Eine mögliche Beobachtung muss in einen Rechtsstaat selbstverständlich auch für Linksextremismus gelten, wobei wir zu den Grünen kommen, die sich ja politisch, wenn man beim links/rechts-Schema bleiben will, sehr weit auf der linken Seite befinden.

Wobei wir selbstverständlich nicht behaupten, dass die Grünen im Moment linksextremistisch sind.

Fazit:

Eine Beobachtung der Grünen ist für die Zukunft also nicht ausgeschlossen, falls sich deren politischer Kurs radikalisieren sollte.

Thomas Kröber

demokratiekulturverein@gmail.com

dkv-schriesheim.de

„Einigkeit und Recht und Freiheit“