Sehr geehrte Leser,
im Zuge der politischen Debatte wird immer öfter die Frage aufgeworfen, ob in Deutschland ein Bevölkerungsaustausch stattfindet. Von Regierungsseite, den angeschlossenen Medien und vom abhängigen Bundesamt für Verfassungsschutz, wird dies vehement bestritten. Schon der Versuch der Diskussion wird in die extremistische Ecke gestellt.
Wie sehen die Fakten aus:
In Deutschland leben (Stand 2020, Quelle bpb.de) 81,9 Millionen Menschen, davon 60,0 Mio. ohne Migrationshintergrund, also Autochthone, 11,5 Mio. mit Migrationshintergrund und 10,3 Mio. Ausländer.
Der Anteil der Ursprungsbevölkerung betrug also nur noch 73,3 % und dürfte heute noch niedriger mit weiter stark sinkender Tendenz sein.
Zunächst wollen wir vorausschicken, dass es eine natürliche Zuwanderung und Abwanderung immer gegeben hat und diese auch in geringem Maß unproblematisch ist. Bis heute findet Arbeitsmigration in so gut wie allen Industrienationen statt.
Voraussetzung war und ist bis heute der Nachweis einer Ausbildung und eines Arbeitsplatzes im jeweiligen Einwanderungsland. Dieser Grundsatz hat allerdings in Deutschland schon lange keine Bedeutung mehr.
Wobei eine Gesellschaft mit einer guten Familienpolitik gar keine Einwanderung benötigt. Einwanderung über das natürliche Maß hinaus, ist also die Folge einer schlechten Familienpolitik.
Die von staatlicher Seite geförderte Zuwanderung begann nach dem Krieg mit dem ersten Anwerbeabkommen 1955 zwischen Italien und Deutschland, weitere Abkommen folgten mit uns kulturell nahestehenden Ländern aus Europa, Ausnahmen waren die Anwerbeabkommen mit der Türkei 1961, Südkorea 1963 und Tunesien 1965.
In den ursprünglichen Anwerbeabkommen wurden weder ein dauerhaftes Bleiberecht, noch eine Familienzusammenführung vereinbart. Im Anwerbeabkommen mit der Türkei war ein Rotationsprinzip vorgesehen, d.h. 2 Jahre Aufenthalt und danach Rückkehr in das Herkunftsland.
1973 wurde von der Bundesregierung ein Anwerbestopp für alle Anwerbeabkommen beschlossen. Zu dieser Zeit lebten z.B. ca. 600.000 Tsd. türkische Gastarbeiter im Land, die sich mehrheitlich für einen Verbleib in der BRD entschieden haben.
Nach diesem Zeitpunkt gab es kein Halten mehr für Familienzusammenführung und ungeregelte Einwanderung z.B. aus der Türkei, in die Bundesrepublik Deutschland. Ausbildung, Nachweis eines Arbeitsplatzes usw. spielten keine Rolle mehr.
In den folgenden Jahren setzte sich die Zuwanderung nach Aufenthaltsrecht fort, mit verstärkter Zuwanderung aus Bürgerkriegsgebieten und gipfelte 2015 mit der völlig ungeregelten und größtenteils illegalen Zuwanderung im Rahmen der Flüchtlingskrise. Die ungeregelte, illegale Zuwanderung hält seitdem an.
Das Asylrecht wurde im Grunde ausgehebelt, da Migranten unterschiedslos als Flüchtlinge bezeichnet wurden.
Das Bundesamt für politische Bildung meldet: „Im laufenden Jahr 2022 gingen beim BAMF 98.395 Erstanträge und 14.776 Folgeanträge auf Asyl ein (Stand: August 2022). Im Jahr 2021 wurden insgesamt 190.816 Asylanträge in Deutschland gestellt.“
Diese erst schleichende, sich dann stetig fortsetzende bis zur galoppierenden Zuwanderung, wurde seit Jahrzehnten von jeder Bundesregierung vorangetrieben oder zumindest nicht unterbunden.
Dabei wurde von Seiten der Regierungen und der Medien oft genug gelogen. Es gab die Behauptung, die Gastarbeiter würden nach getaner Arbeit in die Heimat zurückkehren oder die Flüchtlinge aus Nahost, Pakistan, Afghanistan oder Afrika wären alle Verfolgte und größtenteils gut ausgebildet. Als Gegenmittel für schrumpfende einheimische Bevölkerung, wurde dabei stets Zuwanderung propagiert. Zunächst wurde noch von qualifizierten Facharbeitern gesprochen, seit 2015 spielt auch dies keine Rolle mehr. Eine verbesserte Familienpolitik zur Lösung der demographischen Krise wurde nicht ins Auge gefasst.
Im Gegenteil, Mutterschaft, zumindest bei den Einheimischen wurde als rückständig, Familien mit mehreren Kindern fast schon als asozial dargestellt. Zusätzlich wurden Abtreibungen in den ersten Monaten straffrei gestellt, was zur Folge hat, dass in Deutschland jährlich ca. 100.000 Kinder abgetrieben werden.
Außerdem verlassen jährlich 200.000 – 300.000 Deutsche das eigene Land, weil sie in Deutschland keine Perspektive mehr sehen. Vor der Massenzuwanderung 2015 waren es etwa 150.000 pro Jahr.
Helmut Schmidt sah die Anwerbeabkommen rückblickend kritisch:
Seine Bewertung 2004: “Es war ja Ludwig Erhard, der das Ganze in Gang brachte, zunächst als Wirtschaftsminister, später als Bundeskanzler. Es war ein Fehler, dass wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“
Kann nun von einem Bevölkerungsaustausch gesprochen werden?
Faktisch gesehen nimmt die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund immer weiter ab, während die Bevölkerung mit Migrationshintergrund zunimmt.
Aus Sicht der meisten Parteien, Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, kann es gar keinen Austausch geben.
Zum einen hätte es ja schon immer Zuwanderung und Abwanderung gegeben. Das ist natürlich richtig, allerdings waren diese Wanderungsbewegungen in der Vergangenheit wesentlich geringer und erstreckten sich teilweise über Jahrhunderte (Beispiel Hugenotten). Außerdem kamen die Zuwanderer fast ausnahmslos aus kulturell nahestehenden Regionen, wie zum Beispiel aus der Schweiz oder Polen.
Der zweite Argumentationspunkt der herrschenden Klasse zielt auf die Staatsbürgerschaft ab. Da ausschließlich Staatsbürgerschaft als Maßstab genommen wird, soll die Herkunft und der kulturelle Hintergrund keine Rolle spielen. Die deutsche Bevölkerung wird damit zu einer beliebig austauschbaren Masse, je nachdem, wer eben gerade die Staatsbürgerschaft hat.
Im Gegensatz dazu findet sich im Grundgesetz der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ losgelöst von der deutschen Staatsangehörigkeit. Es darf angenommen werden, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in der Hauptsache diese Volksdeutschen meint, die sich nach Ende des zweiten Weltkrieges im Ausland wiedergefunden haben. An eine Massenzuwanderung, die Millionen Ausländer zu Deutschen machen soll, haben die Gründungsväter des Grundgesetzes sicher nicht gedacht.
In der Entschließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 17.04.1998 finden sich folgende Bestimmungen:
„Art. 6
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Art. 7
Bevölkerungstransfers oder -Austausch können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden… wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingenden Normen des Völkerrechts verletzen.“
(Hervorhebungen durch den Autor)
Fazit:
Es bleibt jedem Einzelnen überlassen, ob er der momentanen Auffassung der Regierung und den angeschlossenen Medien nämlich, dass es einen Bevölkerungsaustausch gar nicht gegen kann, zustimmt. Selbstverständlich ist immer geltendes Recht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu beachten.
Rechtsauffassungen können sich natürlich im Laufe der Zeit auch wieder ändern, das zeichnet eine lebendige Demokratie aus.
Letztendlich wird immer das Volk bestimmen, wer zu ihm gehört.