Sehr geehrte Bürger,
wir nehmen hier Stellung zu einem Artikel in der RNZ vom 12.02.2025, in dem sich Frau Tuncer zu unserem Flugblatt bezüglich der Remigration von Syrern äußert.
Frau T. hat offensichtlich wesentliche Tatsachen in Bezug auf Asyl und Remigration nicht ganz verstanden, weshalb wir hier Wesentliches noch einmal deutlich machen wollen.
1. Asyl wird nur auf Zeit gewährt.
2. Nach deutschem Recht haben Menschen, die über ein sicheres Drittland einreisen (sämtliche Staaten, die an Deutschland angrenzen sind sichere Drittländer) kein Anrecht auf Asyl.
3. Asyl beinhaltet kein Recht zur Einwanderung, völlig unabhängig davon, ob die Flüchtlinge Deutsch lernen oder hier arbeiten.
4. Nicht der Flüchtling entscheidet, ob oder wann er wieder zurückkehrt, sondern wir als vorübergehender Zufluchtsort.
5. Wer durch sichere Länder zu uns kommt, ist ein Wirtschaftsflüchtling und hat keinen Anspruch auf Asyl.
6. Illegale Einwanderer können nach unserer Meinung auch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Zusätzlich wollen wir noch auf einige Aussagen von Frau T. aus dem Artikel der RNZ eingehen.
Frau T. erweckt den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit der Syrer hier arbeitet. Das ist falsch. Die Beschäftigungsquote liegt bei 41,7 % (zumeist Paketverteilung, Hilfsarbeiten usw.), 54,9 % beziehen Bürgergeld.
Die Wirtschaft ist also keineswegs auf die syrischen „Flüchtlinge“ angewiesen. Im Gegenteil, stellen die Syrer insgesamt eine große wirtschaftliche Belastung und eine hohe Kriminalitätsbelastung für Deutschland dar.
Überraschend ist auch die Aussage von Frau T., dass es sich bei den neuen Machthabern um „islamistische Kämpfer“ handeln soll. Vielleicht sollte sich Frau T. mit Frau Baerbock, die ebenfalls von den Grünen ist, kurzschließen.
Die Bundesregierung hat diese Kämpfer unterstützt, um die Assad-Regierung zu stürzen. Diese Kämpfer repräsentieren also den freien demokratischen Westen und wurden von Frau Baerbock auch besucht.
Kurios ist auch die Aussage von Frau T., die Hilfe von Bürgern bei der Remigration würde „fast an Selbstjustiz“ grenzen.
Frau T. ist selbst in Vereinen tätig, die Syrern helfen, hierherzukommen und möglichst in Deutschland zu bleiben. Dies wird Frau T. sicher nicht als „Selbstjustiz“ betrachten.
Abschließend gibt es noch die Forderung von Frau T. unserem Verein die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zu untersagen.
Dies ist ein undemokratisches Armutszeugnis!
Unsere Ausführungen sollten klargemacht haben, dass die Remigration der syrischen „Flüchtlinge“ beginnen kann und muss. Alle Bürger sind dazu aufgerufen, dabei in rechtsstaatlicher Weise mitzuwirken.
Thomas Kröber Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen