Anzeigenflut gegen Meinungsfreiheit – das einzig Funktionierende?

Sehr geehrte Bürger,

in den letzten Jahren hat sich eine regelrechte Anzeigenflut von Politikern gegen Bürger entwickelt, welche ihr Recht auf eine überspitzte Meinungsäußerung zur Tätigkeit ebendieser Träger politischer Ämter wahrnehmen. Seit 2021 wurden dabei mehr als 1400 Anzeigen gestellt.

Anzeigenhauptmeister R. Habeck liegt dabei mit 805 Anzeigen auf Platz eins, gefolgt von A. Baerbock mit 513 Anzeigen.
https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/schwachkopf-affaere-robert-habeck-der-beleidigte-anzeigenhauptmeister

Im Zuge dieser Anzeigen kam es auch zu massiven Einschüchterungen „verdächtiger“ Bürger mittels völlig unverhältnismäßiger Stürmungen der Wohnung durch Polizisten in den frühen Morgenstunden. Obwohl in einem Fall der Angezeigte den Sachverhalt zugab und keinerlei Sicherstellung von Beweismitteln notwendig war, wurde dennoch die Einschüchterung durchgezogen. Und der Anzeiger (R. H.) behauptet fälschlich, dass die Maßnahme nicht durch ihn begründet wurde, obwohl die Staatsanwaltschaft Bamberg dies in einer Stellungnahme explizit in einer Mitteilung schreibt.

Grundlage dieser Anzeigen ist § 188 StGB, der Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung politischer Personen stärker bestraft als das gleiche Delikt gegenüber Normalbürgern. Offensichtlich wird dieser § 188 nun vermehrt von Politikern, Justiz und Polizei dazu missbraucht, missliebige scharfe Kritik am Handeln der politisch Verantwortlichen zu unterdrücken.

https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html

Da mit dem neuen § 188 Politiker besser geschützt werden als Normalbürger, ist generell die Frage zu stellen, ob hier der Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG verletzt ist und damit keine Verfassungskonformität gegeben ist. Kritik auch in Form von Häme, Satire etc. sind Äußerungen der freien Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG. 

Wozu schreiben wird das: Angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen (Rezession), außenpolitischen (Kriege), sicherheitspolitischen (Kriminalitätsanstieg) Situation und nicht zu vergessen der illegalen Massenmigration mit Regierungsversagen in allen relevanten Bereichen zeigt sich die Anzeigenflut als Ablenkungsverhalten vom eigenen Scheitern.

Um politischen Missbrauch zu verhindern und den Gleichbehandlungsgrundsatz auch der Schriesheimer Bürger einzuhalten, muss der § 188 StGB wieder abgeschafft werden. Sollten Sie derselben Meinung sein, kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten und teilen diesen Ihre Meinung mit. 

Thomas Kröber