Sehr geehrte Bürger,
heute findet im Gemeinderat im Zuge der Grundsteuerreform die Abstimmung über die neu festzusetzende Höhe der Hebesätze zur Grundsteuer statt.
Kurz gesagt, geht es um Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die alte Grundsteuer, die auf fortgeschriebenen Einheitswerten beruhte, verfassungswidrig ist und eine Reform angemahnt.
Für die Reform, die am 01.01.2025 wirksam wird, konnten sich die Bundesländer für verschiedene Modelle entscheiden.
In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber für das Grundvermögen („Grundsteuer B“) das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ gewählt.
Das bedeutet, dass nur der Wert des Grundstückes, nicht aber die Bebauung berücksichtigt wird.
Alleine die Grundbesitzer müssen also über die Grundsteuer zum Haushalt der Stadt beitragen, alle anderen Vermögen (Geld, Aktien, Gebäude) werden nicht herangezogen.
Der Wert der Grundstücke wird beim modifizierten Bodenwertmodell anhand der Grundstücksgröße und der sogenannten Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert stellt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einem bestimmten Gebiet dar und wurde von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Es liegt auf der Hand, dass diese Methode der Wertermittlung systembedingt sehr ungenau ist.
Bei gleichen Voraussetzungen wie Baufenster, Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl hat ein kleines Grundstück in der Realität einen höheren Wert pro Quadratmeter als ein großes Grundstück.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, sein Grundstück selbst, allerdings auf Kosten des Grundeigentümers, mit einem Gutachten bewerten zu lassen.
Das Gutachten wir allerdings nur berücksichtigt (dies bedeutet noch keine Anerkennung), wenn der im Gutachten ermittelte Wert mindestens 30 % unter dem vom Finanzamt berechneten Grundsteuerwert liegt.
Das heißt, dem Grundbesitzer wird zugemutet, bis zu 43 % (bezogen auf den wirklichen Grundstückswert) mehr an Grundsteuer zu bezahlen.
Damit muss man die Grundsteuerreform infrage stellen, dann es werden wieder massive Ungerechtigkeiten geschaffen, die man doch eigentlich ausräumen wollte.
Noch ein Tipp von uns: Sehen Sie sich Ihre Bescheide genau an, insbesondere ob die ermäßigte Steuermesszahl (0,91 v. T.) und der richtige Bodenrichtwert verwendet wurden.
Die Gemeinderatssitzung ist wie immer öffentlich.
Thomas Kröber
Kontakt: demokratiekulturverein@gmail.com
dkv-schriesheim.de