Zensur ist beliebt, wenn sie den Argumentlosen dient!

Sehr geehrte Bürger,
 

in vielen Artikeln haben wir die Bedeutung der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) herausgehoben, die zusammen mit der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) wichtige Grundlage der Demokratie ist. Beide werden als Kommunikationsgrundrechte bezeichnet. Sie gewährleisten die freie politische Willensbildung und sind Grundpfeiler der FDGO.

https://www.juracademy.de/grundrechte/versammlungsfreiheit-schema.html

Dies hat auch ein Schriesheimer Verein erkannt und spricht sich ebenfalls für diese Rechte aus.

https://www.facebook.com/gfd.schriesheim/ (19.03.2024)

Wie wichtig es ist, dieses fundamentale Recht zu verteidigen, zeigt der erneute Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Die Vorsitzende der Regierungspartei SPD stellt die Forderung auf: „Bei der Plattform X müssten über das Digitale Dienste Gesetz (DDG) (s.a.) die Daumenschrauben angezogen werden“.

https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html

Eine präzise Begründung wird nicht genannt, außer die nichtssagende Floskel „es werde Hass und Hetze verbreitet“. 

Dies entspricht der Entwicklung, dass in unserem Land Verbote für Kritik am Regierungshandeln etabliert werden sollen oder bereits wurden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html

Das DDG ist ein weiteres Instrument hierfür, da ohne richterliche Entscheidung von der EU-Kommission oder der Bundesnetzagentur Informationen gelöscht oder gar ganze Plattformen verboten werden können und das mit rechtlich nicht genau definierten Begriffsbezeichnungen, wie z. B. „Desinformation“, „irreführend oder nachteilig für die gesellschaftliche Debatte oder öffentliche Gesundheit“, etc.

https://www.cicero.de/kultur/-der-digital-services-act-im-licht-der-verfassung

Mit dem DDG hätten, als Beispiel aus der jüngsten Geschichte, Informationen zur sog. „Corona-Pandemie“, die von ÖRR, Presse und Regierung als falsch bezeichnet und gelöscht werden können, obwohl diese sich aktuell als zutreffend herausstellen.

https://x.com/SHomburg?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Eauthor + https://rki-transparenzbericht.de/

Die Forderungen nach „Daumenschrauben“ für soziale Plattformen, deren Meinung und Reichweite nicht der eigenen entspricht, widerspricht geradezu demokratischem Denken und Handeln und stellt einen elementaren Verstoß gegen die FDGO dar.

„Die ständige geistige und demokratische Auseinandersetzung auch mit gegenteiligen Meinungen“ ist die Voraussetzung für Demokratie.

BVerGE 7,198; 20,162, Rz. 36; 86,122, Rz 19

Wer dies nicht vertritt, hat in einer Demokratie keinen Platz gefunden.

Thomas Kröber