Was darf der Wähler entscheiden?

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. 

Wie kann nun der einzelne deutsche Bürger, sprich Wähler an politischen Entscheidungen mitwirken. Zunächst einmal finden alle vier oder fünf Jahre Wahlen auf kommunaler, Länder-, Bundes und EU-Ebene statt.

Die Parteien haben in der Regel Programme, die aber nicht alle Details regeln können, insbesondere auch nicht für Situationen, die erst in der Wahlperiode auftreten. Es wird wohl kaum eine Partei geben, deren Programm sich mit den Vorstellungen des einzelnen Wählers zu 100 Prozent deckt. Außerdem gibt es keine Garantie dafür, dass sich die Parteien an Ihre Programme halten. Nicht selten machen sie auch das genaue Gegenteil.

Durch Wahlen ist also ein direkter Einfluss auf politische Entscheidungen nicht möglich.

Laut Grundgesetz wird die Staatsgewalt vom Volk auch durch Abstimmungen ausgeführt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Allerdings gibt es tatsächlich auf Bundes- und EU-Ebene keine Abstimmungen, zumindest nicht für Deutsche.

Volksentscheide und Bürgerentscheide sind möglich, könne aber nur für bestimmte Themenfelder abgehalten werden. Sie sind aber mit hohen Hürden verbunden, wenn sie vom Volk ausgehen.

Von den herrschenden Parteien werden Volks- und Bürgerentscheide extrem selten anberaumt.

Die letzten beiden Volksentscheide in Baden-Württemberg fanden 2011 (Stuttgart 21) und 1971 (Auflösung des 5. Landtages statt).

https://www.lpb-bw.de/volksabstimmung-in-bw#c36889

Es wird deutlich, dass der Wähler auch über diesen Weg nur extrem selten die Gelegenheit hat, über politische Sachverhalte direkt zu entscheiden.

Als letzter Weg bliebe noch, zu versuchen, in ein Parlament oder einen Gemeinderat gewählt zu werden, also selbst in die Politik einzusteigen.

Dieser Weg ist mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand verbunden, und es gibt natürlich keine Garantie überhaupt von einer Partei öder Wählervereinigung aufgestellt zu werden. Am allgemeinen entscheiden die Vorstände, wer auf die Liste kommt. Ohne sich mit den Vorständen „gut“ zu stellen, will heißen keine Kritik an ihnen zu üben, wird man gar nicht erst zur Wahl gestellt werden.

Zusätzlich gibt es ja auch in der Regel einen Fraktionszwang, der freie Entscheidungen erschwert.

Mit eigenständigen, nur dem Gewissen verantwortlichen Entscheidungen eines souveränen Bürgers vertragen sich die Strukturen einer Partei in der Regel nicht.

Fazit: Für den Wähler ist es, mit vertretbarem Zeitaufwand, unter Beibehaltung seiner Souveränität, nahezu ausgeschlossen, direkt an politischen Entscheidungen teilzunehmen.

Es ist daher dringend geboten, die Instrumente der direkten Demokratie massiv auszubauen.

Thomas Kröber