Von Toleranz bis Ignoranz?

Sehr geehrte Bürger,

in Schriesheim hat sich die Initiative „Gemeinsam für Demokratie“ gegründet und sich eine Charta gegeben, die als Handlungslinie dient, auf dem Grundgesetz (GG) basiert und dabei Artikel 1 + 3 spezifisch erwähnt: https://gemeinsam-fuer-demokratie-schriesheim.de/charta/

In dieser Charta wird der Einsatz für „Toleranz u. Vielfalt“ betont und auch die unausweichliche Erwähnung einer Bedrohung der Demokratie fehlt nicht. Möglicherweise haben aber die Initiatoren und Mitglieder von „Gemeinsam für Demokratie“ das Grundgesetz falsch interpretiert: Die im Grundgesetz angeführten und verbrieften Grundrechte sind Abwehrrechte für die Bürger gegen Übergriffe der öffentlichen Gewalt. (https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/grundrechte/grundrechte_artikel.html.) Die Herleitung spezifischer Handlungsanweisungen, wie dies „Gemeinsam für Demokratie“ offensichtlich glaubt, können aus dem Grundgesetz nicht abgeleitet werden. Niemand muss in einem demokratischen Rechtsstaat tolerant sein oder darf nicht hassen. In einem demokratischen Rechtsstaat hat man sich an die Gesetze zu halten, so weit diese mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Und selbstverständlich darf man auch der Meinung sein, dass Gesetze geändert werden müssen und auch auf Gesetzesänderungen hinwirken, soweit diese sich dann im Rahmen des Grundgesetzes bewegen.

Es freut den Schriesheimer Kultur- und Demokratieverein, dass weitere Bürger das Grundgesetz für sich entdeckt haben, und es zeigt den Erfolg der publizistischen Aktivität unseres Vereines. Die Demokratie wird nicht von „Rechtspopulisten“ bedroht, denn diese bewegen sich im Rahmen des Grundgesetzes. Die Bedrohung geht eher von der bewussten Verabschiedung eines verfassungswidrigen Haushaltes oder in der Rückgängigmachung einer demokratischen Wahl aus.

https://www.noerr.com/de/insights/keine-zweckentfremdung-von-corona-mitteln-das-bundesverfassungsgericht-erklaert-60-mrd-euro-haushalt-fuer-verfassungswidrig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html

Beides hat zur Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht geführt! Auch die geplante Aufhebung der Unschuldsvermutung ist ein Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat. https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/nicht-mit-uns-frau-ministerin-finger-weg-von-rechtsstaatlichen-prinzipien/

Gemeinsam können wir diesen Bedrohungen begegnen und freuen uns auf eine inhaltliche Diskussion, die Voraussetzung für eine Meinungsbildung und demokratisches Handeln, sowie Vorbild für Heranwachsende ist.

Hans-Jürgen Rühl