Sehr geehrte Schriesheimer Bürger,
nachdem in letzter Zeit viel von Remigration gesprochen wird, wollen wir hier unseren Beitrag zur Versachlichung der Debatte liefern.
Diese ist bei illegalen Einwanderern, abgelehnten Asylbewerbern und straffälligen Ausländern anzuwenden, wie es die Gesetzeslage auch vorsieht.
Für freiwillige Ausreisen gibt es staatliche Unterstützung.
Deutsche Staatsbürger können selbstverständlich nicht abgeschoben werden, allerdings sieht § 35 Abs. 1 StAG vor, dass die Staatsangehörigkeit bei einer rechtswidrigen Einbürgerung auch zurückgenommen werden kann.
Die Forderung nach zahlreicher Remigration, die für die Zukunft Deutschlands elementar ist, bewegt sich also auf dem Boden des Grundgesetzes.
Selbst Bundeskanzler Scholz spricht sich für Remigration, also massenhaften Abschiebungen aus: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“
Die Innenministerin Faeser möchte Klanmitglieder, die selbst gar keine Straftaten begangen haben, ausweisen.
Und die SPD geht sogar so weit, deutschen Staatsbürgern unter bestimmten Umständen den deutschen Pass entziehen zu wollen.
In Schriesheim sieht das die selbst ernannte „demokratische Zivilgesellschaft“ anders:
Dort ist man der Auffassung, dass überhaupt kein Mensch mit Migrationshintergrund unser Land jemals wieder verlassen muss:
„Aber wir sind uns einig, dass die Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund niemals sein darf“
Eine Aussage, die gelinde gesagt, mit der Rechtslage nicht besonders gut übereinstimmt.