Sehr geehrte Bürger,
die Präsentation und Verbreitung differierender Meinungen, Analysen und politischer Ansichten ist für die eigene Meinungsbildung unerlässlich. Dazu gehört auch die Kritik an Institutionen, Regierungen und politischen Personen, da deren Handeln und Entscheidungen unser Leben, unsere Existenz und unsere Grundrechte betreffen, indem diese Gesetze formulieren und verabschieden (Legislative). Zur Wahrung der sogenannten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat wurde dies im Grundgesetz als Recht auf Meinungsfreiheit formuliert (s.a. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html).
Der Schutz dieses Abwehrrechts ist eine staatstragende Aufgabe, die durch den Gesetzgeber und die Exekutive und Legislative geschützt werden müssen. Daher erschrickt einen die Absicht des Innenministeriums zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes. Die eigentliche Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist die Informationsgewinnung (Inlandsgeheimdienst) verfassungsfeindlicher Bestrebungen ohne öffentliche und politische Einflussnahme. Geplant ist, dem BfV in Zukunft zu ermöglichen, das Umfeld einer Person mit vermeintlich extremer Meinung, ohne dass diese eine Gesetzesübertretung begangen hat, vor ebendieser Person zu warnen. Dies soll der vermeintlichen „Deradikalisierung“ dienen.
Erlaubt sein soll die Kontaktaufnahme mit Vermietern, Vereinstrainer, Lehrer, Banken etc. (s.a. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html). Eine unabhängige Überprüfung durch ein Gericht ist nicht vorgesehen. Der Vorgang ist bereits aus einem nicht mehr bestehenden Staat bekannt und ähnelt der „Zersetzung“ von Personen oder Gruppen (s.a. https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/zersetzung/).
Folge kann z.B. die Kündigung von Bankkonten unter Mitwirkung von Staatsorganen (s.a. https://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/) oder die Verweigerung einer Vermietung sein. Anstatt Bürger mit regierungskritischer Meinungen zu schützen, sollen diese als „Radikale“ bezeichnet werden und ohne rechtliche Grundlage einer „Deradikalisierung“ unterzogen werden. Die Bekämpfung der Meinung und der Person ist dabei vermutlich das eigentliche Ziel. In der Literatur findet sich ähnliches im Roman 1984 von George Orwell (s.a. https://www.fr.de/kultur/literatur/gedankenverbrechen-11723235.html). Diese Einschränkung des grundgesetzlich verankerten Rechtes muss verhindert werden. Kontaktieren Sie dazu Ihre Abgeordnete und fordern diese dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Thomas Kröber
demokratiekulturverein@gmail.com
dkv-schriesheim.de
„Einigkeit und Recht und Freiheit“ Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen