Sehr geehrte Bürger,
die geplante offensichtliche Überlastung der Bürger, begründet mit der substanzlosen Theorie einer angeblichen der Klimakrise hervorgerufen durch Naturgase, wird verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich dazu eine Selbstverpflichtung auferlegt. Bis 2030 soll die Emission von sog. „Treibhausgasen“ um 55 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden. Ab 2055 ist eine sog. „Klimaneutralität“ zu erreichen. Das Programm nennt sich „Fitfür55“ und wird auch als „Europäischer green deal“ bezeichnet (s.a. https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/energieeinsparrecht/epbd/). Für Gebäude in der EU soll zum Erreichen dieser Zahlen die Gebäuderichtlinie EPBD (energy performance of buildings directive) geändert werden, um eine thermische Gebäudesanierung auf Kosten der Eigentümer zwingend vorzuschreiben (s.a. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0802&from=DE).
Dazu erfolgt eine Einteilung der Gebäude in die Klassen A+, A, B, C, D, E, F, G und H (wohl nur für Deutschland). Wesentliches Kriterium ist der Energieverbrauch je Quadratmeter, wobei die Bezeichnung H den höchsten Verbrauch beschreibt. A+ bis B sind ca. 15 % des deutschen Gebäudebestandes und die weiteren Einteilungen sind ca. 15 % für jeden Buchstaben. Die Verbrauchseinteilung ist allerdings in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich. So kann in Spanien ein deutlich anderer Wert als in Deutschland festgelegt werden. Der Anteil des Gebäudesektors am Gesamtenergieverbrauch der EU beträgt ca. 40 % und soll reduziert werden. Das Ziel für Neugebäude ab 2030 und bestehende ab 2050 ist das Nullemissionsgebäude (s.a. https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/neue-eu-gebaeuderichtlinie/).
Die Kategorien F, G und H sollen bis 2030 einer Sanierungspflicht unterliegen, um bis 2030 mindestens die Kategorie E und ab 2033 die Kategorie D zu erreichen (s.a. https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/green-deal-eu-liefert-investitionsplan-fuer-gebaeudesektor_84342_507868.html). Das betrifft ca. 40 % des Gebäudebestandes ab 2030 und ca. 55 % ab 2033. Dies sind ca. 8 Millionen Immobilien alleine in unserem Land. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 200000 Euro pro Einheit. Bei Nichterfüllung der Vorschriften sieht der deutsche Gesetzentwurf – nach Umsetzen der EU-Vorschriften in nationales Recht – ein Betretungsverbot dieser Gebäude vor (s.a. https://www.youtube.com/watch?v=EXlmBHFtEQo). Weitere Verschärfungen bis 2040 sind in der Planung bereits vorgesehen. Das ist nichts anderes als eine Enteignung der Besitzer und eine Unbrauchbarmachung von Millionen Wohnungen. Diese Maßnahmen werden ernsthaft geplant, ohne dass die betroffene Bevölkerung darüber ausreichend informiert wird. In Frankreich besteht bereits für bestimmte Gebäude ein Vermietungs- und Verkaufsverbot aus diesem Grund. Daher bedeutet diese Planung eine ernsthafte Gefahr auch in unserem Land (s.a. https://www.hna.de/wirtschaft/frankreich-vermietung-von-unsanierten-gebaeuden-verboten-92450684.html).
Wehren Sie sich dagegen, enteignet und verarmt zu werden und Ihr Zuhause zu verlieren. Erhalten Sie sich und Ihrer Familie das Heim. Berichten Sie den zuständigen Abgeordneten Ihre Ablehnung dieser Regelungen, damit aus der EU-Planung (Abstimmung EU-Parlament vom 14.03.2023) kein nationales Recht wird.
Thomas Kröber
demokratiekulturverein@gmail.com
dkv-schriesheim.de
„Einigkeit und Recht und Freiheit“