Sehr geehrte Bürger,
ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) ist die freie Meinungsäußerung. Das findet seinen Niederschlag im Grundgesetz Artikel 5 (s.a. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html). Da dieser so wichtig ist hier im Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Absatz (1) wird auch ausdrücklich eine Zensur verboten. Eine Zensur beschreibt die Kontrolle menschlicher Äußerungen. Dies führt zu rechtlich zulässigen oder auch unzulässigen Sanktionen, etwa Behinderung, Verfälschung oder Unterdrückung von Äußerungen vor oder nachihrer Publizierung. Hierdurch wird der freie Wettbewerb von Meinungen und Ideen unterdrückt oder verhindert. Dies ist ein Merkmal totalitärer Regime zum Schutz und Machterhaltung der herrschenden Elite, welches wir aus der Geschichte und Gegenwart kennen. Die freie Meinungsäußerung beinhaltet auch scharfe Äußerungen gerade gegen herrschende Strukturen, die durch sachliche Kritik, Satire, Parodie, Polemik, Spott, Ironie, Comedy, Groteske oder auch Sarkasmus die Missstände an bestehenden Verhältnissen zugespitzt verdeutlicht. Verboten sind dabei z.B. Aufrufe zu Gewalt, sowie verbale Angriffe auf Kinder.
Durch eine Veränderung der Gesetzgebung (04/ 2021) wird seit einiger Zeit versucht gerechtfertigte Kritik an „im politischen Leben des Volkes stehende Personen“ unter Strafe zu stellen, indem eine Verschärfung der rechtlichen Norm (bisher Verleumdung und üble Nachrede) um den Tatbestand Beleidigung erweitert wurde (s.a, https://www.juracademy.de/recht-interessant/article/aenderungen-strafrecht-gesetzespaket-hass-hetze#:~:text=%C3%84nderungen%20bei%20%C2%A7%20188%20StGB&text=2as%20politische%20Leben%20des%20Volkes,bis%20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren%20bestraft.).
Dies klingt beim Lesen sachlich bürokratisch hat aber in der Realität erhebliche Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung. Wie das? Seit diese Änderung erfolgt ist, wurden bereits mehrere Urteile gegen Kritiker der Regierungskoalition erlassen. In einem bekannten Fall Betrug das Strafmaß 8 Monate mit Bewährung (s.a. https://www.youtube.com/watch?v=IHUA6QLUS_o), für einen Videoschnipsel (über eine Außenministerin). In anderen Fällen wurden, soweit eruierbar war, bis zu 3 Jahre Haftstrafe ausgesprochen. Bei allen Verfahren wurde Berufung eingelegt. Die Urteile für überspitzte Kritik an Personen, welche in Regierungsverantwortung stehen, sind so nicht verständlich, da die FDGO nicht verletzt wurde. Sie wirken wie eine gewollte Positionierung der Justiz gegen Regierungskritik im Auftrag der Regierung und sollen wohl eine abschreckende Wirkung erzielen. Im Sinne: „Wer es wagt uns zu kritisieren, weiß mit welchen Folgen er zu rechnen hat“.
Diese neue Rechtslage wurde vom Bundestag beschlossen, also von Politikern denen die Auswirkung dieses Gesetzes bekannt gewesen sein muss, auch wenn sicher nicht alle Bundestagsabgeordneten die Gesetzestexte vorher lesen, welche sie beschließen. Die von den jeweiligen Innenministern, also Mitgliedern der Regierungen, weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften in Deutschland erheben die Klagen, womit sich der Kreis schließt. Pikant: Bisher ist nicht bekannt geworden, dass sachgrundfreie Beleidigungen der politischen Opposition zur Anklage oder Verurteilung kamen.
Ein Beispiel hierfür ist eine Faschingssitzung, die im ARD 2023 übertragen wurde, in der es zu inakzeptabler Beleidigung einer Fraktion im Bundestag und einer politischen Partei kam (s.a. https://www.youtube.com/watch?v=UrNhQNb6PHo). Dass die oben genannte Sendung und der Beleidiger auch noch von den Betroffenen über den „Beitragservice“ volkstümlich GEZ genannt zwangsfinanziert werden muss, ist ein weiterer übler und spaltender Umstand. Die ausbleibende juristische Verfolgung der Beleidiger der Opposition wird noch weiter betrieben, indem geplant ist „Journalisten und Aktivisten“ , die für die gewollten Narrative bez. Klima, Migration u.Ä. publizieren vor juristischer Verfolgung zu schützen (s.a. https://www.danisch.de/blog/2023/06/10/eu-will-journalisten-und-aktivisten-besser-vor-unberechtigten-klagen-schuetzen/).
Sollte diese Entwicklung so weiter gehen, wird der öffentliche Diskurs weiter juristifiziert und hierdurch kontrolliert. Das schränkt nicht nur die Meinungsfreiheit ein, sie wird hierdurch ausgehebelt und ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie wird eingerissen. Lassen Sie es nicht soweit kommen: Schreiben Sie den Abgeordneten im Bundestag und Landtag, dass die Demokratie verteidigt werden muss und Kritik an Regierungshandeln als wesentlicher Bestandteil der freien Meinungsäußerung (GG Art. 5) geschützt wird. Das ist Ihr gutes Recht und dies können Sie wahrnehmen.
Thomas Kröber
demokratiekulturverein@gmail.com
dkv-schriesheim.de
„Einigkeit und Recht und Freiheit“