Grundsteuerreform – was ist daran demokratisch?

Sehr geehrte Bürger,

die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus und wird ab dem 01.01.2025 umgesetzt werden. Das ist zumindest die Planung des Gesetzgebers. Und was hat das mit unserer demokratischen Kultur zu tun werden Sie sich fragen. Die Antwort wird nach dem Lesen des Textes jedem selbst deutlich werden.

Aber zunächst zur Grundlage der Reform: Aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte der Immobilien, die als Grundlage der Berechnung der Grundsteuer dienen, wurde eine Vereinheitlichung von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes entschieden. Im Wesentlichen bestand der Unterschied im Jahr der Wertermittlung. Für Bestandsimmobilien im Westen war dies 1964 und im Osten 1935. Bei Neubauten wurde der Einheitswert neu berechnet. Die Grundsteuer wurde wie folgt berechnet: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (z.B. 2,6%0) = Grundsteuer. Bei einem Einheitswert von 120 000 Euro und der Grundsteuermesszahl von 2,6 %0 ist die Grundsteuer 312 Euro. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde für die weitere Höhe der Grundsteuer verantwortlich. Diese legt den sogenannten Hebesatz fest, mit dem die berechnete Grundsteuer multipliziert wird. Der Hebesatz kann zwischen Null und unbegrenzt liegen. In Baden-Württemberg liegt er im Schnitt bei Vier. Für unser Beispiel wäre dies 312 Euro x 4 = 1248 Euro als Zahlbetrag (s.a. https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Wie+errechnet+sich+die+Grundsteuer_). Aus dem Einheitswert, der im Wesentlichen die Grundstücksgröße und die Wohnfläche abgebildet hat, ohne die Lage zu berücksichtigen, wird der Grundsteuerwert. Dieser beinhaltet mehrere Daten wie Lage, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und andere. Durch die Offenheitsklausel kann jedes Bundesland ein eigenes Berechnungsmodell festlegen. Damit wird das Ziel einer einheitlichen Berechnungsgrundlage für alle Immobilien hier bereits verlassen. Derzeit gibt es 11 verschiedene Modelle. Die neue Berechnung lautet also Grundsteuerwertbescheid x Grundsteuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer (neu). Die Reform soll Aufkommensneutral sein, d.h. die bisherige Einnahmen durch die Grundsteuer von ca. 16 Milliarden Euro/a sollen sich nicht verändern.

Allerdings sind durch politische Fehlentscheidungen des Bundes in den letzten Jahren die Kosten der Gemeinden stark gestiegen und werden beim gegenwärtigen politischen Kurs auch weiter steigen. Hier sind die Konfrontation mit Russland, die Kosten der legalen und illegalen Migration, die Zerstörung unserer Energiegrundlagen, die Abwanderung der Industrie, die Bildungskrise, Eurorettung u.a. zu nennen. Dies alles belastet zunehmend die Gemeinden und damit jeden einzelnen Bürger. Da die Grundsteuer an die Gemeinden geht und ein wichtiger Einnahmeposten für diese darstellt, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass die derzeit entstehenden Lücken damit ausgeglichen werden sollen.

Damit kommt der Bürger ins Spiel. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid zu erheben. Dazu gibt es Musterbescheide, wobei der Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Schreiben erfolgen muss. Ein Musterschreiben zum Einspruch kann beim Schriesheimer Demokratie- und Kulturverein angefordert werden. Bisher wurden ca. 2,5 Millionen Einsprüche erhoben und es ist mit einer weiter ansteigenden Anzahl zu rechnen. Der Grundsteuerwertbescheid wird nicht mehr anfechtbar, wenn die Einspruchsfrist von vier Wochen verstrichen ist. Dann bleibt nur die Hoffnung auf die laufenden Klagen mit dem Ziel, die verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwertberechnung zu belegen (s.a. https://www.chip.de/news/Gutachten-erklaert-neue-Grundsteuer-fuer-verfassungswidrig-Experten-raten-zum-Einspruch_184624192.html#:~:text=Bereits%20im%20Dezember%202022%20hat,vor%20allem%20die%20ungenauen%20Bodenrichtwerte.).

Eine hohe Zahl von Einsprüchen erhöht den Druck auf die Politik, diese Reform zu überdenken. Neben der administrativen Maßnahme des Einspruchs besteht die Möglichkeit auf die Gemeinde Einfluss zu nehmen, die den Hebesatz festlegt. Dieser kann auch abgesenkt werden, um die Belastung der Bürger in dem bisherigen Umfang zu belassen, wie dies auch vom Gesetzgeber mit der Aufkommensneutralität versprochen wurde. Bei kommenden Kommunalwahlen sollte dies also ein Entscheidungskriterium sein. Eine Neubewertung des Grundsteuerwertbescheides alle 5 Jahren kann eventuell erfolgen. Dann beginnt das ganze administrative Prozedere von vorne. Es ist auch möglich, die Grundsteuer abzuschaffen und den Einnahmeausfall der Gemeinden über Finanzzuweisungen über den Bund auszugleichen. Dies würde eine bedeutende administrative Entlastung bedeuten. Zunächst ist jeder betroffene Immobilienbesitzer aufgerufen, aktiv zu werden und mit Widerspruch und Anfragen bei der Gemeinde sein Rechte wahrzunehmen.
Thomas Kröber

demokratiekulturverein@gmail.com

dkv-schriesheim.de

„Einigkeit und Recht und Freiheit“