Zwangshypothek für Immobilienbesitzer?

In Schriesheim leben rund die Hälfte der Bürger in eigenen vier Wänden. Eigentümer werden wohl nicht ungeschoren davonkommen.

Der deutsche Staat und damit auch die EU sind in akuten Finanznöten. Mit 750 Millionen Euro des „Corona-Wiederaufbaufonds“, zu zahlen von den Zahlmeistern, will die EU die Pleitestaaten des „Club Med“, aber auch Länder wie Polen und Rumänien sanieren. Die Südländer waren eigentlich vorher schon pleite. Die Hauptlast soll Deutschland tragen. Der deutsche Michel ahnt noch nicht, was auf ihn zukommt. Von den direkten Zuschüssen in Höhe von 390 Milliarden soll Deutschland mehr als ein Drittel spendieren, rund 133 Milliarden Euro. 360 Milliarden Euro sollen als Kredite an bedürftige Staaten weitergereicht werden.

133 Milliardenentsprechen fast einem Drittel des gesamten Bundeshaushalts.

Deutschland wird zahlen!

Aber nun geht dem großen Zahlmeister allmählich das Geld aus. Die selbst verursachte Energiekrise mit den gewaltigen Subventionen in Form der Gas- und Strompreisbremse beschleunigt den Absturz. Die Staatsschulden der BRD belaufen sich mittlerweile auf über 2,5 Billionen Euro! Und ständig werden es mehr.

Die Inflation ist gekommen, um zu bleiben. Inflation bedeutet schleichende Enteignung. Eine weitere Enteignung droht durch einen zu erwartenden Lastenausgleich. Zwangshypotheken auf Immobilienbesitz sind schon länger im Gespräch.

Schon im Jahr 2020 hat der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel einen Lastenausgleich ins Spiel gebracht und auf die Nachkriegszeit verwiesen. Damals wurde mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 den Immobilienbesitzern eine Zwangshypothek aufgebürdet. Die Mittel kamen hauptsächlich den Vertriebenen zugute, die alles verloren hatten. Eine Neuauflage ist bereits beschlossene Sache, getarnt als „Vermögensabgabe“.

Eine Enteignung ist nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes zulässig. Eine Vermögensabgabe ist grundsätzlich nach Artikel 106 ebenfalls zulässig.

Mit dem „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ vom 12. Dezember 2019 hat der Bundestag die Weichen dafür gestellt. Es soll ab Januar 2024 gelten.

Der Zensus und die Grundsteuerbefragung sind erste Vorboten. Die Bürger müssen damit rechnen, demnächst kräftig zur Kasse gebeten zu werden.

Autor: Dieter Krieger

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„Einigkeit und Recht und Freiheit“