Mitteilungsblatt, letzter Akt?

Vorbemerkung:
Dieser Artikel wurde von der Stadtverwaltung nicht freigegeben, sprich zensiert, und wurde somit auch nicht im Mittelungsblatt veröffentlicht:
Sie können selbst vermuten, welche Gründe hierfür die Stadt genannt hat, die Auflösung finden Sie am Ende des Artikels.

Sehr geehrte Leser,

am heutigen Mittwoch steht die Zukunft des Mittelungsblattes wieder auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung.

Das „Blättle“, wie es auch genannt wird, ist wichtiges Medium für die Parteien, Vereine und Kirchen für Ankündigungen, Berichte, Stellungnahmen und Meinungsäußerungen.

Das Mitteilungsblatt ist auch das Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim und wird von dieser herausgegeben.

Warum soll nun nach dem Willen der Stadt das Mitteilungsblatt an einen Verlag abgegeben werden, welche gravierende Gründe führt die Verwaltung ins Feld?

Laut Vorlage bestünde eine rechtliche Verpflichtung, die eine Änderung nötig machen würde.

Allerdings konnte die Stadt, trotz mehrerer Nachfragen, nicht konkret sagen, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird.

Auch ist nicht ersichtlich, wieso es dann ausgerechnet die Abgabe des Mitteilungsblattes an einen privaten Verlag sein muss.

Weiter wird eine angebliche Verbesserung für die Vereine, Parteien und Kirchen behauptet.

Das Gegenteil ist der Fall, die Richtlinien des Nussbaum Verlages (siehe nachstehend) sind wesentlich einschränkender als die jetzigen Richtlinien:

„3. Allgemeine Grundsätze für den Inhalt des Wochenblatts (gilt nicht für die amtlichen Bekanntmachungen)

3.1 „Ankündigungen“ im Sinne dieser Redaktionsrichtlinien sind Hinweise auf künftige Veranstaltungen oder Ereignisse. „Berichte“ sind gedrängte Zusammenfassungen von Inhalt und/oder Verlauf stattgefundener Veranstaltungen oder Ereignisse. „Beiträge“ sind Ankündigungen, Berichte und sonstige redaktionelle Texte.

3.2 Alle Artikel müssen einen örtlichen Bezug haben. Sie müssen knapp und sachlich gefasst sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten.

3.8 Die Entscheidung über die Veröffentlichung erfolgt durch die Redaktion unter journalistischen und verlegerischen Gesichtspunkten. Eine Veröffentlichung kann stets abgelehnt werden, auch wenn der Artikel den Redaktionsrichtlinien entspricht, insbesondere wenn der übliche Umfang des Wochenblatts dies nicht mehr zulässt.“

Unklar ist, ob mit „Angriffe auf Dritte“ schon die bloße Kritik an Personen gemeint ist.

Am gravierendsten ist aber der Vorbehalt des Verlages, selbst zu entscheiden, ob ein Artikel veröffentlicht wird, obwohl dieser den Richtlinien entspricht.

Diese Richtlinie kann der Verlag in Zukunft auch ändern, ohne dass der Gemeinderat darauf noch einen Einfluss hätte.

Es gibt also aus unserer Sicht absolut keinen Grund, das Mitteilungsblatt an den Verlag abzugeben. Zumal verständlich sein sollte, wenn es erst mal abgegeben ist, dass es sehr schwierig werden würde, den alten Zustand wiederherzustellen.

Kommen wir also wieder auf die Frage zurück, wieso die Stadtverwaltung überhaupt auf die Idee gekommen ist, das „Blättle“ abgeben zu wollen?

In letzter Zeit gab es einige Artikel im Mannheimer Morgen, in denen Herr Groß ganz unverblümt und verfassungsfeindlich im Interview mit Herrn Oeldorf fordert, bestimmte Meinungen aus dem Mitteilungsblatt auszuschließen.

Herr Oeldorf hat dem nicht widersprochen.

Thomas Kröber

demokratiekulturverein@gmail.com

dkv-schriesheim.de

„Einigkeit und Recht und Freiheit“

Begründung der Stadt:
Der Satz „In letzter Zeit gab es einige Artikel im Mannheimer Morgen, in denen Herr Groß ganz unverblümt und verfassungsfeindlich im Interview mit Herrn Oeldorf fordert, bestimmten Meinungen aus dem Mitteilungsblatt auszuschließen.“ verstößt gegen Punkt 4.10 der Richtline für das Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim, da er verunglimpfende und diffamierende Inhalte aufweist.