Hinweisgeberschutzgesetz – oder: wie spalte ich eine Gesellschaft?

Sehr geehrte Bürger,

am 02.06.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Gesetzblatt veröffentlicht und ist damit wirksam (s.a. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO). Dies war notwendig, um die Whistleblower-Richtlinie [EU] 19/1937 der Europäischen Union umzusetzen. Also erneut eine Gesetzesvorgabe der EU, die in deutsches Recht gegossen wurde. Aber was ist der Inhalt dieses Gesetzes bzw. was soll damit geregelt werden und was ist die Kritik daran?

Eine zentrale Regelung des Gesetzes ist die Einrichtung einer betriebsinternen Meldestelle bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, noch im Jahr 2023. Diese muss aus hierfür qualifizierten Mitarbeitern bestehen. Was soll nun gemeldet werden? Dazu gibt das Gesetz in § 2 Abs. 3. HinSchG genaue Angaben. Meldefähig werden zunächst alle Verstöße gegen deutsches Strafrecht, insbes. strafbare Formen der Korruption und Betrügereien. Außerdem solche gegen Bußgeldvorschriften, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Schließlich sind auch sonstige Vorschriften aus bestimmten Rechtsbereichen deutschen und EU-Rechts erfasst, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, oder aber Vorgaben zur Produktsicherheit. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden seit der Einigung im Vermittlungsausschuss erfasst, auch, wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Das beinhaltet z.B. auch schon die bloße Kritik am Regierungshandeln. 

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Werden in unserem Land Mörder geschützt?

Sehr geehrte Bürger,

in unserem Land werden mittlerweile regelmäßig Mitbürger Opfer tödlicher Gewalt und abstoßender Verbrechen. Diese erfolgen brutal, absichtlich und überwiegend gegen Jugendliche, junge Erwachsene und vor allem: gegen Mädchen und Frauen. In Würzburg erstach ein Somalier am 25.06.2021 drei Frauen und verletzte mehrere andere mit einem langen Messer so brutal, dass von einer Schlachtung gesprochen werden kann. Bei der Tat und in Haft hat er „Allahu akbar“ (Allah ist der Größte) gerufen und sein Motiv war eine gefühlte ungerechte Behandlung in Deutschland (s.a. https://www.fr.de/politik/messerangriff-wuerzburg-drei-tote-frauen-femizid-motiv-ermittlungen-islamismus-psyche-news-zr-90828786.html).

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Grüne Doppelmoral

Sehr geehrte Bürger,

erstaunt bis belustigt haben wir den Artikel von Bernd Molitor von den Grünen im Mitteilungsblatt Ausgabe 33 gelesen.

Darin beschwert er sich bitterlich über den Fraktionssprecher der FDP, Herrn Renkenberger.

Dieser würde Kampfbegriffe wie „Sanierungsgegner“ und „Enteignungssatzung“ gebrauchen.

Nun, solche verkürzten Begriffe können den Sachverhalt nur einseitig und ungenau darstellen.

Allerdings gebrauchen auch die Grünen im Allgemeinen und auch in Schriesheim sehr inflationär Kampfbegriffe.

„Klimaleugner“, „Coronaleugner“, „populistisch“, „völkisch“ usw. kommt den Schriesheimer Grünen leicht über Lippen bzw. aus der Feder.

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