Sehr geehrte Bürger,
in vielen Artikeln haben wir die Bedeutung der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) herausgehoben, die zusammen mit der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) wichtige Grundlage der Demokratie ist. Beide werden als Kommunikationsgrundrechte bezeichnet. Sie gewährleisten die freie politische Willensbildung und sind Grundpfeiler der FDGO.
https://www.juracademy.de/grundrechte/versammlungsfreiheit-schema.html
Dies hat auch ein Schriesheimer Verein erkannt und spricht sich ebenfalls für diese Rechte aus.
https://www.facebook.com/gfd.schriesheim/ (19.03.2024)
Wie wichtig es ist, dieses fundamentale Recht zu verteidigen, zeigt der erneute Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende der Regierungspartei SPD stellt die Forderung auf: „Bei der Plattform X müssten über das Digitale Dienste Gesetz (DDG) (s.a.) die Daumenschrauben angezogen werden“.
https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html
„Zensur ist beliebt, wenn sie den Argumentlosen dient!“ weiterlesen
