Asyl und Remigration

Sehr geehrte Bürger,

wir nehmen hier Stellung zu einem Artikel in der RNZ vom 12.02.2025, in dem sich Frau Tuncer zu unserem Flugblatt bezüglich der Remigration von Syrern äußert.

Frau T. hat offensichtlich wesentliche Tatsachen in Bezug auf Asyl und Remigration nicht ganz verstanden, weshalb wir hier Wesentliches noch einmal deutlich machen wollen.

1.  Asyl wird nur auf Zeit gewährt.

2. Nach deutschem Recht haben Menschen, die über ein sicheres Drittland einreisen (sämtliche Staaten, die an Deutschland angrenzen sind sichere Drittländer) kein Anrecht auf Asyl.

3. Asyl beinhaltet kein Recht zur Einwanderung, völlig unabhängig davon, ob die Flüchtlinge Deutsch lernen oder hier arbeiten.
4. Nicht der Flüchtling entscheidet, ob oder wann er wieder zurückkehrt, sondern wir als vorübergehender Zufluchtsort.

5. Wer durch sichere Länder zu uns kommt, ist ein Wirtschaftsflüchtling und hat keinen Anspruch auf Asyl.

6. Illegale Einwanderer können nach unserer Meinung auch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Zusätzlich wollen wir noch auf einige Aussagen von Frau T. aus dem Artikel der RNZ eingehen.

Frau T. erweckt den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit der Syrer hier arbeitet. Das ist falsch. Die Beschäftigungsquote liegt bei 41,7 % (zumeist Paketverteilung, Hilfsarbeiten usw.), 54,9 % beziehen Bürgergeld.

Die Wirtschaft ist also keineswegs auf die syrischen „Flüchtlinge“ angewiesen. Im Gegenteil, stellen die Syrer insgesamt eine große wirtschaftliche Belastung und eine hohe Kriminalitätsbelastung für Deutschland dar.

Überraschend ist auch die Aussage von Frau T., dass es sich bei den neuen Machthabern um „islamistische Kämpfer“ handeln soll. Vielleicht sollte sich Frau T. mit Frau Baerbock, die ebenfalls von den Grünen ist, kurzschließen.
Die Bundesregierung hat diese Kämpfer unterstützt, um die Assad-Regierung zu stürzen. Diese Kämpfer repräsentieren also den freien demokratischen Westen und wurden von Frau Baerbock auch besucht.

Kurios ist auch die Aussage von Frau T., die Hilfe von Bürgern bei der Remigration würde „fast an Selbstjustiz“ grenzen.

Frau T. ist selbst in Vereinen tätig, die Syrern helfen, hierherzukommen und möglichst in Deutschland zu bleiben. Dies wird Frau T. sicher nicht als „Selbstjustiz“ betrachten.

Abschließend gibt es noch die Forderung von Frau T. unserem Verein die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zu untersagen.

Dies ist ein undemokratisches Armutszeugnis!

Unsere Ausführungen sollten klargemacht haben, dass die Remigration der syrischen „Flüchtlinge“ beginnen kann und muss. Alle Bürger sind dazu aufgerufen, dabei in rechtsstaatlicher Weise mitzuwirken.

Thomas Kröber Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

ACHTUNG: Kraken gibt es auch für Daten – eudiwallet ablehnen (Teil 2)

Sehr geehrte Bürger,
 

Teil 1 behandelte die Ablehnung der elektronischen Patientenakte, um illegalen Zugriff und Weitergabe Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten zu verhindern. Das Problem der personalisierten Datensammlung besteht auch auf EU-Ebene. Die Einrichtung einer Plattform zur Speicherung aller Ihrer Daten (Vermögen, Besitz, Dokumente, Impfungen, etc.) erfolgt gerade. Die Planungs- und Gesetzgebungsphase zur Einrichtung der „European Digital Idendity Wallet“ (eudiwallet) ab 2026. https://eudiwalletconsortium.org/

Zugriff auf diese Daten sollen „relying parties (verlässliche Partner)“ aus Verwaltung und Industrie haben. Im Wesentlichen ist geplant, eine digitale Akte aller Bürger mit zentraler Speicherung anzulegen. Die Sicherheit dieser Daten ist nicht gegeben, sodass Fachleute (s.a. https://epicenter.works/en/) bereits davon abraten: „Unser Vertrauen in den gesamten eIDAS-Prozess ist mit diesem Vorschlag schwer erschüttert. Die gesetzlich verankerten Rechte der Bevölkerung wurden von der Kommission und den Mitgliedstaaten einfach ignoriert“, so Lohninger. „Wenn sich die technische Umsetzung der Wallet nicht drastisch verbessert wird, sehen wir uns gezwungen, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen zu klagen und die Bevölkerung eindringlich vor der Wallet zu warnen.“ https://netzpolitik.org/2024/eudi-wallet-eine-brieftasche-voller-schlupfloecher/ 

Die bewiesene Möglichkeit eines illegalen Zugriffs auf die elektronische Patientenakte (s.a. Teil 1) lässt sich auf die eudiWallet übertragen. Damit sind Ihre persönlichen Daten (z. B. Vermögenswerte, Impfstatus, Schufa etc.) für Fremde abrufbar und missbräuchlich verwendbar. Das ermöglicht z. B. Erpressungen oder Verfolgung unliebiger Mitbürger.

https://perspektive-online.net/2024/08/aerger-um-die-digitale-brieftasche-der-eu-datenschutz-ist-unzureichend/ Dies erfolgt bereits mit der Strategie des Debanking und Deplatforming und kann mit der Informationsfülle der eudiwallet deutlich ausgeweitet werden. Unschuldige Mitbürger werden ihrer finanziellen Freiheit und Verbreitung ihrer Meinung beraubt, nur weil deren Standpunkte unerwünscht sind und als „schädlich“ diffamiert werden.

https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Hate_not_found/IDZ_Research_Report_Hate_not_Found.pdf

Erschreckend ist, dass Regierungen dies von Plattformbetreibern illegal unter Drohungen fordern. https://www.bild.de/news/ausland/facebook-chef-sie-draengten-uns-sachen-zu-loeschen-die-wahr-sind-678243e787b4f36bb7ce32e1

Lassen wir es nicht so weit kommen und schützen unsere Freiheit durch die Absage dieser Datenkrake.

Thomas Kröber Bearbeiten Papierkorb Drucken Schließen

ACHTUNG: Kraken gibt es auch für Daten – ePA ablehnen (Teil 1)

Sehr geehrte Bürger,

durch Nutzung der Informationstechnologie wird unser Leben für andere einsehbar. Ihre Meldedaten, Krankheitsdaten, Finanzen, Versicherungen u.v.m. werden digital in Datenbanken mit der Möglichkeit des externen Zugriffs gespeichert. Das beinhaltet ein erhebliches Missbrauchspotential, da für viele Zugriffsberechtigte ein automatisierter Zugriff besteht. https://netzpolitik.org/2023/tausende-landesangestellte-mit-berechtigung-zugriffe-auf-meldedaten-werden-kaum-kontrolliert/#netzpolitik-pw

Zum anderen sind wir zur Organisation unseres Alltagslebens von digitalen Zugriffen, bspw. auf unser Bankkonto, abhängig. 

Selbst diese sind aber nicht vor unbemerkter Kontrolle sicher. https://www.rudolph-recht.de/finanzamt-einsicht-bankkonto/#:~:text=Offenbart%20werden%20Namen%20des%20Kontoinhabers,die%20Arbeitsagentur%2C%20Sozial%C3%A4mter%20oder%20Stadtverwaltungen

Fatal wird es bei Kündigung von Konten ohne ersichtlichen Grund bei politisch unbequemen Mitbürgern, die keinerlei Straftaten verübt haben, um den Betroffenen ihr Leben zu erschweren und Freiheiten zu nehmen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-spendenkonto-100.html)

Nun soll die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) mit externem Zugriff erfolgen.

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa

Gesundheitsdaten sind äußerst sensible Informationen, die einem besonderen Schutz genießen.

https://www.vpnhaus.com/de/2023/geheimhaltungsstufen-fuer-sensible-daten-in-unternehmen

Mittels eines bereist gültigen Gesetzes sollen die Weitergabe dieser Daten ermöglicht werden (s.a. https://www.kbv.de/html/66316.php). Die Datenbank dieser Daten ist aber nicht sicher, was öffentlich präsentiert wurde und für Betroffene gravierende Folgen haben kann.

https://www.n-tv.de/panorama/Zugriff-auf-ueber-70-Millionen-Daten-So-ungeschuetzt-ist-die-digitale-Patientenakte-article25503365.html

Daher empfehlen wir den Schriesheimer Bürgern der ePA zu widersprechen. Dies kann formlos bei Ihrer Krankenkasse oder deren Geschäftsstelle oder online erfolgen (s.a. https://www.svlfg.de/epa-widerspruch?amp%3B_scrivito_workspace_id=r4e9daae0bed4460). 

Sollten Sie irgendwann doch eine Einrichtung der ePA wünschen, kann dies problemlos erneut über die Krankenkasse mit einem Antrag durchgeführt werden. Teil 2 folgt

Thomas Kröber

demokratiekulturverein@gmail.com

dkv-schriesheim.de