Die Grundrechte müssen gelten!

Sehr geehrte Bürger,

die Initiative „Gemeinsam für Demokratie Schriesheim“ bezieht sich in ihrer Gründungscharta auf das Grundgesetz und insbesondere auf die Artikel eins und drei. https://gemeinsam-fuer-demokratie-schriesheim.de/charta/

Der Schriesheimer Demokratie- und Kulturverein begrüßt es, dass sich die Initiative ebenfalls mit dem Grundgesetz beschäftigt.

Das Grundgesetz, in dem die freiheitliche Grundordnung festgelegt ist, besteht insgesamt aus 146 Artikeln.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Die ersten 19 Artikel begründen unsere Grundrechte. Insbesondere Artikel 5 ist für das Bestehen der Demokratie in unserm Land unabdingbar, da es die Meinungsfreiheit begründet.

Daher ist es unfassbar, dass ein deutscher Politiker in einer öffentlichen Rede diese beschneiden will. https://www.achgut.com/artikel/thueringer_cdu_chef_voigt_will_lizenz_fuer_soziale_medien)

Er spricht davon, dass die Nutzung sozialer Medien (Telegram, WhatsApp, Facebook, etc.) dauerhaft verwirkt werden könne, um „Desinformation“ bzw. „Demokratie im Bereich sozialer Medien“ verteidigt werden könne. Das sollte über die Erteilung einer Lizenz und deren dauerhaften Entzug durchgesetzt werden. Diese Vorstellung ist schlicht verfassungswidrig, da es einer Zensur gleichkommt, die im Art. 5 GG ausdrücklich verboten ist. Es führt letztendlich zu einer Stummschaltung von Meinungen. Dieses Vorgehen ist bereits in einem Buch beschrieben worden, das sich mit dem Untergang von Demokratien beschäftigt.

(https://www.politische-bildung.nrw.de/publikationen/titelverzeichnis/details/print/wie-demokratien-sterben)

Die wesentlichen 4 Merkmale sind: Demokratische Spielregeln werden zurückgewiesen („Wahl rückgängig machen“), politischen Gegnern wird die Legitimität abgesprochen („sind nicht demokratisch“), bürgerliche Freiheiten der Gegner und der Medien sollen beschnitten werden (siehe oben- und untenstehenden Link).

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/enorme-reichweite-der-afd-tiktok-blockt-krah

und als Letztes wird Gewalt akzeptiert, unterstützt oder ausgeübt. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-003936_DE.html

Die Tendenzen zum Abbau der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind inzwischen unübersehbar.

Dagegen sollten sich alle demokratischen Kräfte wehren. Daher ist es erfreulich, dass in Schriesheim das Grundgesetz wieder mehr Beachtung findet.

Thomas Kröber

Eine seltsame Reaktion!

Sehr geehrte Leser,

zurzeit verteilen wir in Schriesheim ein Flugblatt.

Darin sind folgende Vorschläge zur Demokratie enthalten:

– vollständige Meinungsfreiheit

Dies bedeutet, dass man eine Meinung nicht nur frei äußern darf, sondern dass auch keine negativen Konsequenzen, wie z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes, erfolgen darf.

– politisch neutrale Behörden

Hier darf keine Bevorzugung bzw. Benachteiligung einer bestimmten Partei oder politischen Richtung erfolgen.

– Volksabstimmungen auf Bundesebene

– unabhängige Justiz

Beispielsweise werden Richter am Bundesverfassungsgericht von Bundestag und Bundesrat gewählt. Hier ist keine Trennung von Legislative und Judikative gegeben.

– unabhängige Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden

Solange hier eine Weisungsbefugnis der jeweiligen Innenminister vorliegt, kann nicht von einer Gewaltentrennung gesprochen werden.

– politisch unabhängige Kirchen, Vereine und Verbände, soweit diese staatlichen Fördermittel erhalten

– Direktwahl des Bundespräsidenten
 

Nun sollte man meinen, dass bis auf Volksabstimmungen und die Direktwahl des Bundespräsidenten, alle Punkte für Demokraten völlig unstrittig sein müssen.

Und zwar unabhängig davon, ob man diese Punkte nun in Deutschland verwirklicht sieht oder nicht.

Wir sehen diese genannten Punkte im Moment nicht mehr verwirklicht.

Umso erstaunter sind wir über eine Zuschrift eines anonymen Lesers, der alle aufgeführten Punkte auf unserem Flugblatt durchgestrichen und mit einem „Nein“ gekennzeichnet hat. Also auch die Punkte, die für echte Demokraten wirklich unstrittig sein sollten.
 

Wir können also nur zu dem Schluss kommen, dass dieser Leser die Demokratie ablehnt und ein anderes Herrschaftssystem wünscht.

Hoffentlich nur ein „Einzelfall“, der aber zeigt, dass demokratische Aufklärungsarbeit in Schriesheim offensichtlich weiterhin notwendig ist.

Wir bieten aber dem anonymen Leser gerne das Gespräch an, um mögliche Missverständnisse zu klären.
 

Thomas Kröber

Toleranz bis zur Ignoranz? Teil 2

Sehr geehrte Bürger,

in unserem letzten Artikel sind wir auf die Charta der Initiative „Gemeinsam für Demokratie Schriesheim“ eingegangen. https://gemeinsam-fuer-demokratie-schriesheim.de/charta/

Dabei behandelten wir im Wesentlichen und in Kürze die von der Initiative behauptete Bedrohung der Demokratie.

Wir haben dargestellt, wo wir die wirklichen Bedrohungen sehen und Quellen zum weiteren Studium genannt.

In der Charta wird auch der Begriff der Islamfeindlichkeit genannt, der aber nicht näher beschrieben wird.

Der Begriff Islamfeindlichkeit suggeriert, dass Kritik am Islam unzulässig ist und der Islam grundsätzlich sakrosankt ist.

Dabei ist zunächst zu klären, ob der Islam, oder Teile davon überhaupt mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kompatibel sind.

Denn, sollte dies nicht der Fall sein, dann wäre Kritik selbstverständlich erlaubt und notwendig.

Dazu ist es empfehlenswert, die Primärquellen (Koran, Sunna) zu studieren.

Zitate von islamischen Gelehrten, Politikern und weiteren Persönlichkeiten geben weiter Hinweise.

https://paxeuropa-bpe.de/wp-content/uploads/2024/03/Zitate.pdf
https://www.islamverstehen.lima-city.de/wer-islamisiert-muslime.html

Daraus ein Beispiel: „Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen“ (www.serap-cileli-de/Bul-le-merite.htm, zitiert nach Gernot Facius, DIE WELT vom 06.10.2001).

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