Sehr geehrte Bürger,
die „Digitalisierung“ unseres Lebens schreitet voran. Die geplante Einführung des Digitalen Euro (CBDC) und die damit verbundenen Nachteile durch die ebenfalls geplante Abschaffung des Bargeldes wurde bereits in einem unserer Artikel behandelt.
Zur weiteren Umsetzung der „Digitalisierung“ ist auch die Einführung der EUDI-Wallet ab 11/ 2026 geplant und der digitale Identitätsnachweis für EU-Bürger.
https://paymentandbanking.com/warum-die-neue-eudi-wallet-menschenleben-gefaehrdet
Alle digitalen Daten eines Bürgers (Gesundheit, Vermögen, Ausbildung, etc.) werden gespeichert und abrufbar sein. Dazu zählt auch die AMLA zur Erstellung eines Vermögensregisters von uns Bürgern, die seit 01.07.2025 in Frankfurt/Main in Betrieb ist und Konten ohne Gerichtsverfahren und ohne Nachweis einer Straftat sperren darf.
Zur „Digitalisierung“ der Bürger zählt auch die bereits eingeführte elektronischen Patientenakte (ePA). Künftig soll, durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, den Krankenkassen der Zugriff auf Ihre Daten ohne Benachrichtigung ermöglicht werden.
Der Kanon soll durch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ergänzt werden, mit der Absicht die Klardaten der ePA durch die Krankenkasse nutzbar zu machen.
Im Referentenentwurf ist vorgesehen den Krankenkassen nach Analyse der ePA direkt in die Behandlung einzugreifen.
Damit wird das bisher heilige Arzt-Patienten-Verhältnis ausgehebelt, und das mit den Daten, die durch Ärzte in die ePA geladen wurden.
Das führt zur Entwertung ärztlichen Handelns, da die Behandler darauf keinen Einfluss haben und nicht informiert werden. Das ist der direkte Weg zur digitalen Standardisierung medizinischer Behandlung. Es ist offensichtlich, dass ein digitaler Eingriff eine ärztliche Profession nicht ersetzen kann, da der persönliche Kontakt, tiefes Vertrauen und Empathie beiderseits unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie ist.
Thomas Kröber

