Sehr geehrte Bürger,
im Landtag Baden-Württemberg geschah am 24.07.2025 Ungeheuerliches. Ein Abgeordneter der SPD malte ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel bei einer Abstimmung im Landtag.
Dies ist die verbotene Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
Es fand allerdings keine Ahndung statt, und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde eingestellt. Als Begründung wurde angegeben, das Kennzeichen wäre nicht verbreitet worden und dies, obwohl das ganze Land davon erfuhr.
Es blieb auch die Entrüstung von Fraktionen aus, die in ihrem Selbstverständnis den Kampf gegen die durch das Kennzeichen symbolisierte Ideologie führen.
Ein Mitglied dieser Fraktion, Frau Tuncer, wohnt in Schriesheim.
Bis jetzt war von ihr keine Verurteilung des Täters bzw. eine Distanzierung zu hören.
Auch von Herrn Cuny, welcher der SPD-Fraktion angehört und ebenfalls in Schriesheim wohnt, blieb in dieser Angelegenheit stumm.
Die ausbleibende Ahndung dieser Straftat ist besonders brisant, da in Deutschland mittlerweile Privatleute drastisch für Ordnungswidrigkeiten bestraft werden; bspw. Tim Kellner mit 11.000 Euro Strafe wegen der Bemerkung „aufgedunsene Dampfnudel“ gegenüber einer ehemaligen Ministerin.
Eine weitere Person, lediglich wegen der Weiterleitung des Memes „Schwachkopf professionell“ eines Ministers betreffend, wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem zuvor auch eine Hausdurchsuchung erfolgte.
Die Verurteilungen erfolgten aufgrund §188 StGB, der zu einer großen Anzahl von Anzeigen durch Regierungsmitglieder gegen Bürger geführt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/188.html
Die straffreie Verwendung eines Hakenkreuzes im Landtag durch einen ausgebildeten Juristen und Landtagsvizepräsidenten, der die Gesetzeslage kennen muss, bei gleichzeitiger Verurteilung von Bürgern wegen überspitzter Kritik an Ministern, ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptabel!
Daher muss der §188 StGB ersatzlos abgeschafft werden
Sollten Sie derselben Meinung sein, kontaktieren Sie hierzu Ihren Abgeordneten.
Thomas Kröber

