Grundsteuer, bürgernah oder bürgerfern?

Sehr geehrte Leser,

es gibt Neues von der Grundsteuer:

Erfreulicherweise hat der Gutachterausschuss reagiert und Änderungen vorgenommen. Konkret wurden im Bereich des Branich große Grundstücksflächen geteilt. Diese werden nun separat mit verschiedenen Bodenrichtwerten verrechnet.

Dies wurde auch im Mitteilungsblatt, und auf der Heimseite der Stadt Schriesheim, vor einigen Wochen veröffentlicht.
Damit kommt es zu einer realistischeren Bewertung der betroffenen Grundstücke.

Dennoch gibt es noch große Ungerechtigkeiten. Ein Blick in das Bodenrichtwertsystem „BORIS“ zeigt dies. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de

So gilt für das Grundstück Lorscher Straße 23 ein Bodenrichtwert von 500 €.

Für das direkt angrenzende Grundstück mit der Hausnummer 21 soll der doppelte Bodenrichtwert von 1000 € gelten.
Es ist natürlich völlig unrealistisch, dass sich direkt aneinander grenzende Grundtücke sich so im Wert unterscheiden.

Da hilft es auch wenig, wenn die Grundbesitzer mit einem Gutachten, das sie selbst bezahlen müssen, einen niedrigeren Wert nachweisen könnten.

Denn zum einen ist das Finanzamt daran nicht gebunden, und zum anderen müsste mindestens ein 30 % niedriger Wert nachgewiesen werden.

Eine echte Zumutung, denn gemessen an der Wertermittlung des Gutachtens, wird den Grundbesitzern damit eine Abweichung von 43 % auferlegt (30 % / (100 % – 30 %) = 43 %).
Was soll daran bitte gerechter sein als das alte System auf Basis des Einheitswertes?
 

Laut Grundachterausschuss liegt das Problem an den gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung der Bodenrichtwerte.
Ganz konkret müssten die Bodenrichtwertzonen verkleinert werden.
Hier muss also dringend nachgebessert werden, und auch die örtlichen Parteien in Schriesheim, insbesondere die Landtagsabgeordneten, sind dazu aufgerufen, diese Verbesserungen zu fordern.

Wer nun gedacht hat, dass die Verwaltung in Schriesheim auf die neuen Gegebenheiten schnell und unbürokratisch reagiert, sieht sich getäuscht.

Obwohl der Sachverhalt der Behörde bekannt ist, will man dort die hinfälligen und zu hohen Grundsteuerbescheide noch umsetzen. Und dies mit allen Konsequenzen wie Mahngebühren und Androhung der Zwangsvollstreckung, obwohl klar ist, dass die Stadt auf alle Fälle die zu viel eingetriebene Grundsteuer später zurückzahlen muss.
Zumindest ein solcher Fall ist uns bekannt.

Um nicht die Akzeptanz der Bürger zu verlieren, sollte die Stadt Schriesheim hier dringend ein bürgernahes Verhalten an den Tag legen und die hinfälligen Bescheide erst einmal ruhen lassen!
 

Thomas Kröber